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Allgemeine Vertrags- und Verkaufsbedingungen

Der Vertrag gilt als definitiv abgeschlossen im Moment des Beginns der Arbeiten, bzw. bei Bestellung des Materials.

In jedem Fall ist der Preis bzw. das Preissaldo zu zahlen 14 Tage ab Rechnungsdatum. Der Unternehmer kann die Zahlung per Scheck verweigern.

Ungeachtet der anderen Rechte des Unternehmers schuldet der Auftraggeber vertragliche Zinsen in Höhe von 15% pro Jahr ab Fälligkeitsdatum bis zur integralen Zahlung im Falle des Zahlungsverzuges und nach reaktionslos verbleibender Inverzugsetzung von 15 Tagen.

Die Fertigstellungsdaten, welche eventuell vertraglich angegeben sind, haben keinen bindenden Charakter. Nach Überschreiten der Frist kann gegen den Unternehmer keine Annullierung und kein Schadensersatz geltend gemacht werden.

Von vertragsbrüchigen Auftraggebern kann der Unternehmer eine pauschale Entschädigung fordern in Höhe von 30% des vereinbarten Preises ungeachtet des Rechtes einer höheren Schadensforderung, insofern ein höherer Schaden nachgewiesen wird.

Im Falle der Nichtzahlung nach Inverzugsetzung und im Falle der gerichtlichen Verfolgung bei Nichtbeantwortung eines Einschreibens innerhalb von 15 Tagen kann der Unternehmer gerichtlich eine Entschädigung entsprechend 15% des vereinbarten Preises verlangen für den Fall, dass der Auftraggeber erst nach Gerichtsklage den Hauptbetrag zahlt. Diese Entschädigung ist selbstverständlich dem vereinbarten Preis hinzuzufügen und kann nicht mit der obenerwähnten 30% Pauschalentschädigung bei Vertragsbruch kumuliert werden.

Die gelieferte Ware bleibt Eigentum des Unternehmers bis zur endgültigen Zahlung des Verkaufspreises und bis zur Begleichung sämtlicher Rechnungsaußenstände zwischen den Vertragsparteien auf eines der laufenden Konten des Unternehmers. Zwischenzeitlich kann die gelieferte Ware nicht weiterverkauft oder in Pfand gegeben werden.

Bei Nichtzahlung einer Rechnung am Verfalltag, werden alle offenstehenden Rechnungen sofort fällig und es wird dem Unternehmer genehmigt, den laufenden Vertrag für die verbleibenden Arbeiten zu kündigen, ohne weitere Formalitäten und unter Vorbehalt von Schadensersatz und Zinsen.

Reklamationen für sichtbare Schäden können nur innerhalb einer Frist von 8 Tagen berücksichtigt werden und müssen schriftlich erfolgen. Spätere Reklamationen werden nicht mehr berücksichtigt.

Im Streitfall sind ausschließlich die Gerichte des Gerichtsbezirkes Eupen-Belgien zuständig.